Vorsorge

So individuell wie ich gelebt habe, möchte ich auch bestattet werden!

  • Wie können Sie vorsorgen?

    Stirbt jemand und ist völlig alleinstehend oder sind Angehörige nicht direkt zu ermitteln, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt veranlasst. Das Ordnungsamt schließt sich dabei den Minimalsätzen des Sozialamtes an und kann wegen der Kostenersparnis, auch gegen den Willen des Verstorbenen, eine Feuerbestattung anordnen.

    Um sicherzustellen, dass die dereinstige Bestattung wunschgemäß durchgeführt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Unternehmen abzuschließen. Mit diesem Vertrag treffen Sie die notwendige Vorsorge und sichern sich so günstig eigenverantwortlich ab, – sich selbst, dem Partner und der Familie zuliebe.

  • Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag

    Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, auch zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, der der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.

    Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die derzeitige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt.

    Es kann geregelt werden:

    • nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll
    • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
    • aus welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll
    • wie die Grabpflege geregelt werden soll
    • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
    • wie die Finanzierung geregelt werden kann

    Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss.

    Zur Regelung der Finanzierung bieten wie Ihnen als Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos oder eine günstige Sterbeversicherung an.

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrages.

  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanziellen Absicherung
  • Bankübliche Verzinsung
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank auf die eingezahlt wird.
  • Keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen

Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.